Deine Stimme für freie Medien: Der Countdown läuft!

Ich habe heute eine Mail bekommen, die ich zu gegebenen Anlass auf diesem Wege gerne an euch weiterleiten möchte:

Liebe Leute,

auf Initiative unserer Familienministerin Ursula von der Leyen hat das
Bundeskabinett am 22. April ein Gesetz beschlossen, das für unsere
Medienfreiheit eine massive Gefährdung darstellt. Wir haben noch zwei
Tage Zeit, hierzu unser Votum einzulegen. Auch Dich möchte ich dazu
ermutigen!

Das Gesetz sieht vor, Internetseiten mit kinderpornografischem Inhalt
zu sperren. Klingt erstmal gut, nicht wahr? Ist es aber nicht. Denn
für die Bekämpfung von Kinderpornografie eignet sich dieses Gesetz
ebenso gut wie ein Pflaster gegen innere Verletzungen. Stattdessen
gefährdet es unsere Grundrechte und übertritt eine Schwelle, die auch
Dich in Schwierigkeiten bringen kann.

Seit Anfang Mai gibt es im Internet eine Petition, die das Gesetz
erneut in Verhandlung bringen will. Bereits vier Tage nach
Veröffentlichung waren über 70.000 Unterschriften zusammengekommen.
Das war schon ein großer Erfolg! Nun wird es am Mittwoch, den 27. Mai,
im Bundestag eine öffentliche Anhörung zu diesem Sachverhalt geben.

Bis dahin gilt es, in das klare “Nein!” zu einer Internet-Zensur zu
bekräftigen. Jede Stimme der Petition ist ein klares Statement für
Medienfreiheit und für wirksame Maßnahmen gegen Kinderpornografie!

Das Ziel: 130.000 Mitzeichner

Die Petition kannst Du hier mitzeichnen:
https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition%3Bsa=details%3Bpetition=3860

Die Argumente

Falls Du sekptisch bist, was an einem Gesetz zur Sperrung von
Kinderporno-Seiten im Netz denn schlecht sein kann, lass Dir die
folgenden sechs Gründe in Ruhe auf der Zunge zergehen:

1. Trotz Gesetz bleiben kinderpornografische Inhalte im Netz frei zugänglich
Das Gesetz von Frau von der Leyen sieht vor, kinderpornografische
Seiten durch eine DNS-Sperre mit einem Stopschild zu versehen, sodass
der Inhalt auf gewöhnlichem Wege nicht mehr aufrufbar ist. Doch mit
einem einfachen Trick, den auch Du anwenden könntest, lässt sich diese
Sperre umgehen. Denn die Seiten werden nicht etwa aus dem Netz
gelöscht. Sie bleiben auf dem Server liegen und sind auch ohne
technischen Sachverstand weiterhin einsehbar. Zahlreiche IT-Fachleute
warnen seit Wochen vor der Unzweckmäßigkeit dieser Vorgehensweise und
weisen darauf hin, dass hier ohne fachkundige Beratung agiert wurde.

Video-Interview: Prof. Michael Rotert, Vorstandsvorsitzender Verband
der deutschen Internetwirtschaft, erklärt die Sinnlosigkeit von
DNS-Sperren:
http://www.youtube.com/watch?v=QswY8WHJlYk

Video-Anleitung: DNS-Sperre umgehen in 27 Sekunden
http://www.youtube.com/watch?v=1NNG5I6DBm0

2. Das Gesetz ermöglicht Zensur ohne demokratische Kontrolle
Die Listen der gesperrten Seiten bleiben geheim und werden vom BKA
verwaltet. Kein Gericht überprüft, welche Inhalte zensiert wurden und
ob die Sperrung rechtmäßig war. Das BKA ist Ermittler, Ankläger und
Richter in einer Person - ohne irgendeine Kontrollinstanz. Dies
widerspricht rigoros dem Prinzip der Gewaltenteilung, das unsere
Gesellschaft vor Amts- und Gesetzesmissbrauch schützen soll.

3. Das Gesetz verstößt gegen das Grundgesetz
Die Sperrung von Internetseiten widerspricht dem Artikel 5 unseres
Grundgesetzes, der uns freie Medien und einen freien Zugang zu
Informationen zusichert. Hier eine einzige Ausnahme zuzulassen, bricht
einen schützenden Damm, der eine wahre Flutwelle in Bewegung setzen
kann. Lobbyisten stehen jetzt schon in den Startlöchern, um die
Sperrtechnik auch im Sinne ihrer Interessen einfordern. Wird das
Sperrgesetz zur gängigen Praxis, werden wir das Stoppschild
wahrscheinlich bald auch vor anderen Internetseiten finden. China
lässt grüßen!

4. Die Täter werden nicht verfolgt
Das Gesetz sieht nicht vor, die Anbieter kinderpornografischer
Websites strafrechtlich zu verfolgen. Deshalb wird mit diesem Gesetz
weder einem einzigen Kind geholfen, noch wird irgendeinem Täter
dadurch das Handwerk gelegt. Selbst Betroffene von sexuellem
Missbrauch positionieren sich deshalb klar gegen das Gesetz zur
Sperrung von Internetseiten.

MissbrauchsOpfer Gegen InternetSperren:
http://mogis.wordpress.com/

5. Die eigentlichen Wespennester bleiben unberührt
Experten weisen darauf hin, dass Kinderpornografie kaum über das
„normale“ Internet verbreitet wird. Vielmehr geschieht die Verbreitung
durch Tausch-Netzwerke oder durch Mobiltelefone. Beide
„Hauptvertriebswege“ werden durch das Gesetz unserer
Familienministerin nicht berührt. Überdies haben sich sämtliche
deutsche Internetprovider bei der Bekämpfung von Kinderpornografie
bislang kooperativ gezeigt, indem sie bei Bekanntwerden die
entsprechenden Inhalte (nachhaltig!) von ihren Servern gelöscht haben.
Und das ganz ohne Zensur-Gesetz!

6. Das Gesetz kriminalisiert uns alle
Sobald eine Internetseite gesperrt ist, wird sie anschließend
überwacht. Das heißt, jeder, der nun versucht, diese Seite aufzurufen,
wird erfasst. Kann er dann nicht nachweisen, dass er ungewollt auf
diese Seite gestoßen ist, hat er sich qua Gesetz strafbar gemacht.
U.u. ist man als Internetnutzer auch ein halbes Jahr nach dem
eigentlichen Website-Besuch noch in der Beweispflicht. Denn seit wir
mit der Vorratsdatenspeicherung leben müssen, werden all unsere
Internet-Aktivitäten und Telefongespräche ein halbes Jahr lang
gespeichert.

Dies könnte für Dich Folgendes bedeuten: Du surfst durchs Netz und
findest einen Link, der heißt z.B. Tolle Angebote: Sonne, Sand und
Meer zum Schnäppchenpreis. Weil Du gerade einen Urlaub buchen willst,
freust Du Dich und klickst darauf. Doch die Verknüpfung, die sich
hinter dem Text verbirgt, führt dich auf eine Stoppschild-Seite.
Voilà, nun bist du erfasst! Sechs Monate später meldet sich die
Staatsanwaltschaft bei Dir und sagt: „Sie waren auf der Website XY.
Was haben Sie zu Ihrer Verteidigung zu sagen?“ Sehr wahrscheinlich
wirst Du Dich nicht einmal mehr daran erinnern können. Von einem
Beweis Deiner Unschuld ganz zu schweigen. Oder weißt Du heute noch,
welche Websites Du am 25. November 2008 besucht hast? Wenn Du jetzt
denkst, “Ich hab aber noch nie auf einen faulen Link geklickt”, dann
kann ich Dich beunruhigen: Das Internet kann sich schneller verändern
als wir Luft holen können. Kleines Experiment gefällig?
http://mogis.wordpress.com/2009/05/03/ein-kleines-experiment

7. DNS-Sperren in anderen Ländern laufen ins Leere
Als erstes kamen die geheimen Listen irgendwann ins Netz, erstens eine
nette von der Polizei zusammengestellte Link Sammlung  für Pedophile
und zweitens kann man prüfen wie viele dieser Seiten etwas mit
Kinderpornographie zu tun hatten. Wie z.B. ist die Seite der
niederländischen Firma http://vanbokhorst.nl/ auf die Liste der in
Denemark gesperrten Seiten gekommen? Man macht sich mittlerweile
strafbar falls man auf die Seite "Wikileaks" verlinkt auf der einige
Blacklist's online gestellt sind. Also wäre vanbokhorst für dänische
Kunden für immer gesperrt ohne das jemand es prüfen kann. Das kann man
nicht Demokratie und freie Marktwirtschaft nennen!
Ähnliche Fehler werden auch hier passieren!

http://www.google.de/search?hl=de&safe=off&q=wikileaks+denmark&btnG=Suche&meta=
http://satundkabel.magnus.de/buntes/artikel/polizei-in-schweden-mit-zweifeln-an-internet-sperren-gegen-kinderpornos.html

Wenn Dir all das nicht gefällt, dann nutz‘ Dein Recht auf Mitbestimmung
und zeichne jetzt die Petition gegen das Gesetz zur Internetsperre:
https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition%3Bsa=details%3Bpetition=3860

Leite den Aufruf gern an Deine Freunde und Kollegen weiter. Du weißt ja:

Freie Menschen brauchen freie Medien!
100.000 Zeichner bis Mittwoch.
Der Countdown läuft…

Danke für’s Mitdenken und viele Grüße,

Sebastian Napiorkowski

[Diese Email ging an alle aus meiner Kontaktliste für Fehler bitte ich
um Entschuldigung]